B2B AGB
Allgemeine Verkaufsbedingungen (B2B)
Stand: September 2021
01 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: „AGB") gelten für alle aktuellen und künftigen Verkaufs- und Lizenzgeschäfte der Mixcover GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 173050 (nachfolgend „wir").
Diese AGB gelten ausschließlich. Mit Bestellung durch den Kunden, spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung der bestellten Produkte, erkennt der Kunde die alleinige Verbindlichkeit dieser AGB an. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht widersprechen.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge zwischen uns und dem Kunden.
Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, also Personen, die in Bezug auf das Vertragsverhältnis in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
02 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie sind daher lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots des Kunden zu verstehen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde uns innerhalb einer etwa von uns gesetzten Frist und unter Angabe der Angebotsnummer durch Nachricht an sales@mixcover.de beauftragt und wir die Beauftragung innerhalb von zwei Wochen ab dessen Zugang bei uns bestätigen.
Auftragsbestätigungen von uns, die inhaltlich von der Bestellung des Kunden abweichen, gelten als angenommen, sofern ihnen nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden widersprochen wird.
Eine uns von dem Kunden etwa mitgeteilte beabsichtigte Verwendung der Produkte ist nicht Geschäftsgrundlage des Vertrages. Die Prüfung der Geeignetheit der Produkte für die beabsichtigte Verwendung ist allein Sache des Kunden.
Der Vertragsschluss ist nur auf die Lieferung und Übereignung unserer Produkte gerichtet. Sofern wir dem Kunden die Erlaubnis erteilen, unsere Produktbilder oder andere urheberrechtlich geschützte Werke zu verwenden, liegt darin eine freiwillige Zusatzleistung, auf die der Kunde keinen Anspruch hat. Wir sind berechtigt, eine solche Erlaubnis jederzeit mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen.
03 Preise, Zahlung, Verzug
Unsere Preise verstehen sich – sofern anwendbar – zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer. Der vereinbarte Preis gilt – sofern nicht anders vereinbart – EXW (= ab Werk) Hamburg im Sinne der INCOTERMS 2020.
Die Kostentragung des Kunden erfasst auch alle im Zusammenhang mit Lieferungen außerhalb der EU anfallende Zölle, Steuern, Abgaben und Kosten der Zollformalitäten.
Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Wir sind berechtigt, die Annahme von Bestellungen von der Leistung von Vorkasse oder einer angemessenen Anzahlung abhängig zu machen.
Unsere Rechnungen sind spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungslegung ohne Abzug auszugleichen. Zahlungen sind ausschließlich in EURO per Banküberweisung zu leisten. Bankgebühren trägt der Kunde.
Für Lieferungen außerhalb der EU ist der Ausfuhrvermerk innerhalb von 7 Kalendertagen vorzulegen, andernfalls sind wir berechtigt, die Umsatzsteuer nachzufakturieren. Für Lieferungen innerhalb der EU ist eine Gelangensbestätigung gemäß § 17b Abs. 2 Nr. 2 UStDV zu erbringen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
04 Lieferfristen, Teillieferungen
Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
Höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene, von uns nicht zu vertretende Umstände berechtigen uns, die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Wir werden den Kunden unverzüglich informieren.
Im Falle einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung ist die Haftung auf höchstens 5 % des Rechnungswerts der verspätet gelieferten Produkte begrenzt.
05 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht auf den Kunden über, sobald wir die Produkte dem Kunden übergeben haben oder – bei Versendung – an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung bestimmte Person übergeben haben.
Gleiches gilt, wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet.
06 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Produkten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehenden und noch entstehenden Forderungen vor (nachfolgend „Vorbehaltsware").
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder zu verarbeiten, tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf ab. Wir behalten uns das Recht vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen zur Freigabe entsprechender Sicherheiten verpflichtet.
07 Gewährleistung und Haftung
Unsere Produkte entsprechen den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Vorschriften in Deutschland. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheitsgarantie übernehmen wir nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung begründen keine Beschaffenheitsgarantie.
Der Kunde ist nach Gefahrübergang gehalten, die Produkte unverzüglich auf Mängel, Falschlieferungen und Mengenfehler zu untersuchen und diese unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gelten die Produkte als genehmigt und es bestehen keinerlei Mängelansprüche.
Im Falle rechtzeitig gerügter Mängel leisten wir – nach unserer Wahl – Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Neulieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder lehnen wir sie ab, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz verlangen.
Wir haften bei Sach- und Vermögensschäden ausschließlich bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Beschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung unserer Gesellschafter und Organe.
Die Beschränkungen nach § 7.6 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit.
Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang gemäß Ziffer 5, wobei §§ 445b und 478 BGB unberührt bleiben.
Für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden, arglistig verschwiegener Mängel oder Verletzung von Garantien gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
08 Rechtsmängel und Schutzrechte Dritter
Unsere Produkte entsprechen den in Deutschland geltenden Gesetzen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Konformität in anderen Staaten.
Uns sind keine rechtskräftig festgestellten Ansprüche Dritter bekannt, die einer bestimmungsgemäßen Verwendung unserer Produkte entgegenstehen.
Verletzt der Kunde durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Produkte Schutzrechte Dritter, werden wir dem Kunden auf eigene Kosten das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder die Produkte modifizieren. Ist dies nicht möglich, sind die Parteien jeweils zum Rücktritt berechtigt.
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn er wegen der Verwendung der Produkte von Dritten wegen Schutzrechtsverletzungen in Anspruch genommen wird.
Im Falle eines solchen Angriffs werden wir den Kunden bei der Abwehr nach besten Kräften unterstützen, sofern der Kunde keine Erklärungen zu unseren Lasten abgibt.
09 Sonstiges
Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur insoweit berechtigt, wie seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unstreitig sind oder sich aus demselben Vertrag ergeben.
Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam. Dies gilt nicht für Geldforderungen.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung von uns.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder E-Mail.
Sind oder werden einzelne Regelungen dieser AGB nichtig oder unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
10 Rechtswahl, Gerichtsstand, Streitbeilegung
Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen deutschen Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
General Terms and Conditions of Sale (B2B)
Version: September 2021
01 Scope of Application
These General Terms and Conditions of Sale (hereinafter "GTC") apply to all current and future sales and licensing transactions of Mixcover GmbH, registered in the Commercial Register of the Local Court of Hamburg under HRB 173050 (hereinafter "we" or "us").
These GTC apply exclusively. By placing an order, and at the latest upon acceptance of delivery, the customer acknowledges the sole applicability of these GTC. Conflicting, deviating or supplementary terms and conditions of the customer shall not become part of the contract, even if we do not expressly object to them.
These GTC shall also apply to all future contracts between us and the customer.
These GTC apply exclusively to entrepreneurs, i.e. persons acting in the exercise of their commercial or independent professional activity, as well as legal entities under public law or special funds under public law.
02 Conclusion of Contract
Our offers are non-binding and shall be understood merely as an invitation to submit an offer. A contract is only concluded when the customer commissions us within any deadline we may have set, quoting the offer number by message to sales@mixcover.de, and we confirm the commission within two weeks of its receipt. We reserve the right to decline a commission within the stated period.
Order confirmations from us that deviate from the customer's order shall be deemed accepted unless the customer objects within five working days of receipt, provided that we have drawn the customer's attention to the significance of their silence in an appropriate manner.
Any intended use of the products communicated to us by the customer does not form the basis of the contract. The assessment of the suitability of the products for the customer's intended use is solely the customer's responsibility.
The contract is solely directed at the delivery and transfer of ownership of our products. If we grant the customer permission to use our product images or other copyright-protected works, this constitutes a voluntary additional service to which the customer has no entitlement. We are entitled to revoke such permission at any time with immediate effect.
03 Prices, Payment, Default
Our prices are, where applicable, exclusive of statutory value added tax. Unless otherwise agreed, the agreed price applies EXW (Ex Works) Hamburg within the meaning of INCOTERMS 2020, meaning any shipment requested by the customer shall be at the customer's expense.
The customer's obligation to bear costs also covers all customs duties, taxes, levies and costs of customs formalities payable in connection with deliveries outside the EU.
If handover or shipment is delayed for reasons attributable to the customer, the risk shall pass to the customer on the date on which readiness for dispatch is notified.
We are entitled to make acceptance of orders conditional upon advance payment or an appropriate deposit.
Our invoices are to be settled within 14 calendar days of invoicing without deduction. Payments shall be made exclusively in euros by bank transfer. Any bank charges incurred shall be borne by the customer.
For deliveries outside the EU, the customer must provide the relevant export endorsement within 7 calendar days; otherwise we are entitled to invoice VAT subsequently. For intra-EU deliveries, the customer must provide a confirmation of receipt in accordance with Section 17b(2) No. 2 UStDV.
In the event of the customer's default in payment, the statutory provisions shall apply.
04 Delivery Periods, Partial Deliveries
Delivery periods are only binding if expressly designated as such by us.
We are entitled to make partial deliveries, provided this is reasonable for the customer.
Force majeure or other unforeseeable, extraordinary circumstances beyond our control entitle us to extend the delivery period by a reasonable amount. We will notify the customer without delay.
In the event of a delivery delay attributable to us, liability for damages is limited to a maximum of 5% of the invoice value of the products delivered late. Further claims are excluded to the extent permitted by law.
05 Transfer of Risk
The risk of accidental loss and deterioration of the products passes to the customer upon handover, or — where products are to be shipped — upon handover to the carrier, freight forwarder or other person designated to carry out the shipment.
The same applies if the customer is in default of acceptance.
06 Retention of Title
We retain title to the products until all claims arising from the business relationship with the customer have been paid in full (hereinafter "reserved goods").
The customer is entitled to resell or process the reserved goods in the ordinary course of business, but hereby assigns to us all claims arising from the resale. We reserve the right to collect such claims ourselves if the customer fails to meet its payment obligations.
If the value of the security exceeds our claims by more than 20%, we are obliged to release the corresponding security upon the customer's request.
07 Warranty and Liability
Our products comply with the statutory provisions applicable in Germany at the time of delivery. We do not provide any warranty of quality beyond this unless expressly agreed in writing.
Public statements, representations or advertising do not constitute a warranty of quality for our products.
Following the transfer of risk, the customer is obliged to inspect the products immediately for defects, incorrect deliveries and quantity discrepancies, and to notify us in writing without delay. If the customer fails to give notice, the products shall be deemed approved and no warranty claims shall exist.
In the event of defects notified in due time, we shall provide subsequent performance at our discretion by remedying the defect or making a replacement delivery.
If subsequent performance fails or we refuse it, the customer may withdraw from the contract, reduce the purchase price and/or claim damages.
We shall be liable for damages only in cases of intent, gross negligence or slight negligence in the breach of cardinal obligations. Liability for slight negligence in the breach of cardinal obligations is limited to the typical, foreseeable damage. These limitations also apply to our vicarious agents and the personal liability of our shareholders and officers.
The limitations in § 7.6 do not apply in cases of injury to life, body or health, claims under the Product Liability Act, or the absence of a warranted quality.
Warranty claims shall become statute-barred after one year from the transfer of risk, without prejudice to Sections 445b and 478 BGB.
For claims relating to injury to life, body or health, gross negligence, intent, fraudulently concealed defects or breach of guarantees, the statutory limitation periods apply.
08 Legal Defects and Third-Party Intellectual Property Rights
Our products comply with the laws applicable in Germany. We do not warrant compliance with the laws of countries other than Germany.
We are not aware of any legally established third-party claims that would prevent the intended and contractual use of our products.
If the customer infringes valid third-party intellectual property rights through the intended and contractual use of the products, we shall at our own expense procure the right to continued use or modify the products to eliminate the infringement. If this is not possible on reasonable terms, both parties are entitled to withdraw from the contract.
The customer is obliged to notify us without delay if third-party intellectual property claims are made against it in connection with the use of the products.
In the event of such a third-party claim, we will support the customer to the best of our ability, provided the customer makes no statements to our detriment.
09 Miscellaneous
The customer is entitled to set off or withhold payment only to the extent that its counterclaims have been established by final judgment, are undisputed, or arise from the same contract.
The assignment of the customer's claims against us is only effective with our written consent. This does not apply to monetary claims.
No oral collateral agreements have been made. Any such agreements require written confirmation by us to be effective.
Amendments and supplements to these GTC require written form. This also applies to any amendment of the written form requirement itself.
For the purposes of the written form requirement, transmission by fax or email shall suffice.
Should any provision of these GTC be or become void or unenforceable, the validity of the remaining provisions shall not be affected.
10 Governing Law, Jurisdiction, Dispute Resolution
This contract is governed by the substantive law of Germany. The application of the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) is excluded.
If the customer is a merchant, a legal entity under public law or a special fund under public law, Hamburg shall be the exclusive place of jurisdiction. We are also entitled to bring an action at the customer's place of business.
The European Commission provides a platform for online dispute resolution (ODR): http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
We are neither obliged nor willing to participate in dispute resolution proceedings before a consumer arbitration board.
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Schickt uns also weiterhin eure Vorschläge, denn sie helfen uns dabei, sicherzustellen, dass jeder mit seinem Kauf zufrieden ist :).
It never gets boring!
Aber das Wichtigste ist, dass es hier bei Mixcover nie langweilig wird, weil alles so schnell geht; ob es nun darum geht, neue Produkte zu entwickeln, neue Partner in verschiedenen Ländern zu finden, inspirierende Inhalte wie Videoclips (auch auf Youtube und Instagram zu sehen) zu erstellen!
Die Liste geht weiter... wir glauben, dass das Eingehen von Risiken das Leben spannend und interessant macht.
Deshalb fühlen sich Timo und Philip nach vier Jahren Zusammenarbeit heute noch genauso motiviert wie früher.
Und ja...wir sind super stolz darauf, sagen zu können "Hey - das waren WIR als Team!"