Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit – Mixcover GmbH (mixcover.de)
Veröffentlichungsdatum: 13. Mai 2026
Letzte Überarbeitung: 13. Mai 2026
Es ist uns wichtig, dass unsere Website auch von Menschen mit Behinderungen problemlos genutzt werden kann. Daher arbeiten wir daran, unsere Website möglichst barrierefrei zu gestalten.
Rechtlicher Rahmen
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA – Richtlinie EU 2019/882) in nationales Recht umsetzt.
Als Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz) sind wir nach § 2 Abs. 3 BFSG von den gesetzlichen Barrierefreiheitspflichten für Dienstleistungen ausgenommen. Dennoch nehmen wir das Thema ernst und arbeiten freiwillig an einer zugänglicheren Website.
Unser Ziel
Wir arbeiten daran, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA so weit wie möglich umzusetzen. Derzeit überarbeiten wir unsere Website und integrieren dabei Barrierefreiheitsverbesserungen.
Aktueller Stand
Die aktuelle Version unserer Website weist noch Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auf. Diese sind uns bekannt und fließen in die laufende Überarbeitung ein. Geplante Verbesserungen umfassen:
- Ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund
- Textalternativen (Alt-Texte) für alle informativen Bilder
- Klare und konsistente Überschriftenstruktur
- Verständlichere und zugänglichere Formulare
- Tastaturnavigation für alle interaktiven Elemente
Nach Abschluss der Überarbeitung ist ein unabhängiges Audit zur Überprüfung der WCAG 2.1 AA-Konformität geplant.
Kontakt
Für Fragen, Rückmeldungen oder Hinweise zur Barrierefreiheit unserer Website stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular.